- Notermächtigungsrecht
- Not|ermächtigungsrecht,Notbewilligungsrecht, die für den Bund in Art. 112 GG und § 37 Bundeshaushaltsordnung und für die Länder in den Landesverfassungen verankerte Befugnis des Finanzministers, im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfes Ermächtigungen zu Haushaltsüberschreitungen durch über- und außerplanmäßige Ausgaben zu erteilen, die im Haushaltsplan nach Höhe und Zweck nicht vorgesehen sind.
Universal-Lexikon. 2012.